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Die Auswirkungen der EU-Gebäuderichtlinie für Immobilieneigentümer



Die Europäische Union (EU) richtet ihren Fokus im Eindämmen des Klimawandels nun auch auf den Immobiliensektor. Bis zum Jahr 2050 sollen alle Gebäude in der EU klimaneutral sein. In Deutschland betrifft dies rund 14 Millionen Immobilien, etwa die Hälfte aller Gebäude. Doch was bedeutet dies konkret für Immobilieneigentümer?

Derzeit sehen wir in Deutschland eine Zweiteilung zwischen Immobilien mit hoher und solchen mit schlechter Energieeffizienz entstehen.


Neben der Lage wird die Energieeffizienz immer mehr zu einem entscheidenden Faktor für den Immobilienwert. Das heißt, selbst Immobilien in begehrten Lagen verlieren an Wert, wenn ihre energetische Bilanz mangelhaft ist. Als Konsequenz kommen Immobilieneigentümer kaum umhin, eine energetische Sanierung durchzuführen, um den Wertverfall ihrer Immobilie zu stoppen.


Was ergibt sich daraus für Immobilieneigentümer?


Die EU-Gebäuderichtlinie bringt zunächst Änderungen für Neubauten ab 2028 mit sich. Diese müssen dann klimaneutral errichtet werden, wobei eine Photovoltaikanlage auf dem Dach die Energieversorgung sicherstellen soll.

Bestandsimmobilien hingegen müssen bis 2030 bzw. 2033 die Energieeffizienzklassen E bzw. D erreichen. Das betrifft etwa 14 Millionen Gebäude in Deutschland.



Wie kann die Energieeffizienzklasse gesteigert werden?


Ähnlich wie bei Fernsehern oder Kühlschränken gibt es auch für Immobilien eine Skala zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs. Diese reicht von A+ (sehr geringer Energieverbrauch) bis H (sehr hoher Energieverbrauch). Allerdings gibt es innerhalb der EU verschiedene Skalen. Eine Immobilie, die beispielsweise in den Niederlanden die Energieeffizienzklasse C hat, entspricht in Deutschland der Klasse G.


Wie wird die EU-Richtlinie umgesetzt?


Die EU-Richtlinie sieht vor, dass zunächst Immobilien mit besonders schlechter Energieeffizienz saniert werden sollen. Hierfür werden bereits in Deutschland Förderungen wie Zuschüsse oder günstige Kredite angeboten, etwa durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Es wird auch Ausnahmen geben. Die Verordnung soll beispielsweise nicht für denkmalgeschützte Gebäude gelten, und in bestimmten Fällen können auch Sozialwohnungen von der Sanierungspflicht ausgenommen werden. Ebenso können Gebäude, die aufgrund ihres historischen oder architektonischen Wertes unter Schutz stehen, oder technische Gebäude von der Sanierungspflicht befreit werden.


Auswirkungen auf den Wert Ihrer Immobilie


Um den aktuellen Status hinsichtlich der Energieeffizienz einer Immobilie zu ermitteln, kann ein Energiebedarfsausweis erstellt werden, der eine realistische Darstellung der Energieeffizienz der Immobilie bietet. Ein Energieexperte kann darüber hinaus Empfehlungen für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen abgeben, um den Anforderungen der EU-Richtlinie zu genügen. Ein qualifizierter Immobilienmakler wiederum kann die Auswirkungen solcher Maßnahmen auf den Immobilienwert erläutern.


Bei Fragen zur Notwendigkeit einer energetischen Sanierung vor dem Verkauf oder den Auswirkungen auf den Wert der Immobilie stehen wir Ihnen bei H&S Immobilien gerne zur Verfügung.


Rechtlicher Hinweis:

H&S Immobilien leistet weder rechtliche noch steuerliche Beratung. Falls Sie bzgl. rechtlicher oder steuerlicher Sachverhalte Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt oder Steuerberater. Gerne erhalten Sie von uns auf Wunsch die Kontaktdaten eines vertrauenswürdigen Notars, Anwalts oder Steuerberaters.



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