Vermieter legen die Kosten für die Beschaffung und Installation von Feuermeldern oft auf ihre Mieter um. Sie glauben, das Richtige zu tun. Das Amtsgericht Landshut stellt nun erneut klar, dass Rauchmelder eine Sache des Vermieters sind (Urteil vom 05.12.2019 - 3 C 1511/19).
Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung könnte diesbezüglich jedoch in Frage kommen.
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